Vertragsarzt / Wahlarzt

Vertagsarzt der KUF

Unsere Ordination verfügt über einen Vertrag mit der KUF (Kranken- u. Unfallfürsorge der Landesbeamten, der Landeslehrer, der Beamten der Gemeinden Tirols und der Stadt Innsbruck).

 

 

Wahlarzt der BVA, SVA, TGKK

Die öffentlichen Krankenkassen zahlen für zahnärztliche Leistungen immer weniger.
Der Honorarkatalog der öffentlichen Krankenkassen umfasst unter anderem

 

  • Amalgamfüllungen im Seitenzahnbereich
  • weiße Füllungen nur in der Front (Kunststoff)
  • Wurzelfüllungen
  • Teilprothesen
  • Totalprothesen
  • Extraktionen
  • Röntgen

 

Privatleistungen beim Kassenzahnarzt und beim Wahlarzt werden von den Kassen nicht übernommen und müssen zu 100% vom Patienten bezahlt werden, dazu zählen

 

  • professionelle Mundhygiene
  • Bleaching
  • Kronen, Inlays, Onlays (Gold, Keramik)
  • Brücken
  • Implantate

 

Sie bekommen von uns nach der Behandlung eine Honorarnote inkl. Antragsformular zugeschickt. Diese müssen Sie zunächst selbst einzahlen. An Ihre Kasse müssen Sie nun die Zahlungsbestätigung, die Honorarnote und das Antragsformular schicken. Nach ungefähr 10 Wochen bekommen Sie das Geld von Ihrer Kasse überwiesen. Sie bekommen von den Kassen zwischen 25 und 80% der Honorarnote von Kassenleistungen refundiert. Die Höhe hängt im allgemeinen von dem Behandlungsaufwand und den verwendeten Materialien ab.